Kleingärten erfreuen sich großer Beliebtheit. Damit die neue, grüne Leidenschaft nicht zur Enttäuschung wird, klären wir hier über ein paar grundsätzliche Abläufe und Regeln auf. Die Einzelheiten unterscheiden sich von Verein zu Verein – die Grundzüge eignen sich aber als Leitplanken für die meisten Kleingärtnervereine.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Kleingarten kann man nicht kaufen. Du pachtest die Gartenparzelle vom Verein. Eine Ablöse wird ggf. für Pflanzen, überlassene Gartengeräte, eine Laube etc. fällig.
  • Um eine Gartenparzelle zu pachten, musst du Vereinsmitglied sein. Über die Aufnahme und die Vergabe von Pachtverträgen entscheidet in der Regel allein der Vereinsvorstand.
  • Ein Pächterwechsel führt regelmäßig dazu, dass unzulässige Bauten und Anpflanzungen entfernt werden müssen.

Ist ein Kleingarten das Richtige für mich? – Regeln im Kleingarten

Ein Kleingarten erfüllt zwei wesentliche Zwecke: Zum einen bietet er natürlich Raum zum Gärtnern, zum anderen dient er der Erholung. Beides ist mit Regeln verbunden, die die bestimmungsgemäße Nutzung der Parzellen und ein friedliches Vereinsleben sicherstellen sollen. Bevor du durch Pacht und Mitgliedschaft die Verantwortung für eine Gartenparzelle übernimmst, sollten dir die wichtigsten Grundsätze bewusst sein:

  • Kleingartenparzellen sind kein Bauland. Baumaßnahmen sind stark reglementiert. Wenn du etwas bauen möchtest, musst du einen Bauantrag stellen, über den der Vereinsvorstand im Rahmen enger Grenzen entscheidet. Laubenanbauten, zusätzliche Schuppen, Überdachungen und Pools sind in aller Regel verboten.
  • Kleingartenparzellen müssen kleingärtnerisch genutzt werden. Du darfst deine Parzelle zur Erholung nutzen. Du musst deine Parzelle aber auch zum Anbau von Obst und Gemüse nutzen. Parzellen, die nur aus Rasen bestehen, kaum Beete haben und keinen Anbau aufweisen, sind nicht zulässig.

Einen Kleingarten kann man nicht kaufen: Der Weg zum eigenen Kleingarten

Kleingartenparzellen werden vom Kleingärtnerverein an seine Mitglieder verpachtet. Die Parzelle gehört also nicht dem Kleingärtner und kann insofern auch nicht verkauft werden. Lediglich der Inhalt der Parzelle (z. B. Laube, Pflanzen, Gartengeräte) kann zu angemessenen Preisen abgelöst werden.

Mitgliedschaft

Um eine Gartenparzelle zu pachten, musst du Vereinsmitglied werden. Über die Aufnahme entscheidet gemäß Satzung meist allein der Vereinsvorstand. Einen Anspruch auf Mitgliedschaft gibt es nicht. Aufnahme und Mitgliedschaft sind kostenpflichtig.

Pacht

Erst wenn du Vereinsmitglied bist, schließt der Kleingärtnerverein einen Pachtvertrag über eine Parzelle mit dir. Der Pachtvertrag berechtigt und verpflichtet dich, deine Parzelle kleingärtnerisch zu nutzen. Er berechtigt dich nicht zu beliebigen Bau-, Pflanz- und Umgestaltungsprojekten. Die Pacht ist kostenpflichtig.

Vorsicht mit Gartenverkäufen à la Kleinanzeigen

Ein Kleingärtner, der seine Parzelle abgeben möchte, gibt diese grundsätzlich an den Verein zurück. Über die Neuvergabe entscheidet der Vereinsvorstand. Die Zahlung einer Ablösesumme an den abgebenden Kleingärtner mag üblich erscheinen, berechtigt dich aus Sicht des Kleingärtnervereins aber zu gar nichts. Leiste deshalb keine Zahlungen vorab.

Wer zahlt was

Die Übernahme einer Kleingartenparzelle ist mit Kosten verbunden, die sich aus Mitgliedschaft und Pachtvertrag ergeben:

  • Aufnahmegebühr für deine Aufnahme in den Verein (einmalig)
  • Mitgliedsbeitrag (jährlich)
  • Unfallversicherung (jährlich)
  • Ablöse gemäß Wertermittlung

Zusätzlich, soweit vorhanden und nicht bereits vom Vorpächter beglichen:

  • Pacht
  • Sachversicherungen für Laube und Inhalt
  • Strom
  • Wasser

Wertermittlung

Wenn ein Kleingärtner seine Parzelle abgeben möchte, wird der Wert dessen ermittelt, was er auf der Parzelle zurücklassen muss (vor allem Laube und Pflanzen). Gibt er die Parzelle an den Verein zurück, erhält er den ermittelten Wert als Entschädigung für all das, was er nicht mitnehmen kann.

Übernimmst du eine Parzelle von einem Vorpächter, zahlst du den ermittelten Wert (Ablöse gemäß Wertermittlung).

Von der Wertermittlung ausgenommen ist alles, was mitgenommen werden kann (z. B. Gartengeräte, Rasenmäher, Grill, Planschbecken, Sitzgarnituren).

Preisvorstellungen des Vorpächters vs. Wertermittlung

Nicht selten liegen die Preisvorstellungen des Vorpächters weit über dem ermittelten Wert. Neben dem ideellen Wert liegt das daran, dass die offizielle Wertermittlung nichts berücksichtigt, was von der Parzelle geräumt werden kann. Der zurückgelassene Rasenmäher und der gebrauchte Grill sind beispielsweise nicht Teil der Wertermittlung.

Empfehlung: Lass dich nicht von den mitunter sehr hohen Preisvorstellungen des Vorpächters irritieren. Der Vorpächter entscheidet nicht über die Neuvergabe seiner Parzelle und muss die Parzelle im Zweifel räumen, wenn es zu keiner Einigung kommt.

Rückbau und Renaturierung

Leider werden Gartenparzellen nicht immer regelkonform bewirtschaftet. Viele Parzellen weisen Bauten und Anpflanzungen auf, die nicht den Vorgaben des Pachtvertrags bzw. der Satzung entsprechen oder aus anderen Gründen unzulässig sind (z. B. wegen Vorgaben der Stadt).

Unerlaubte Bauten und Bepflanzung

Unzulässige Bauten und Anpflanzungen müssen spätestens anlässlich eines Pächterwechsels entfernt werden. Grundsätzlich ist dies Aufgabe des abgebenden Pächters. Häufig wird sie aber auf den neuen Pächter übertragen und vom Verein mit einer Kaution belegt. Was genau zu entfernen ist, ergibt sich aus der Wertermittlung (siehe oben).

Typische, zu entfernende Bauten:

  • Anbauten an der Laube
  • befestigte Pools
  • Überdachungen

Typische, zu entfernende Anpflanzungen:

  • Koniferen und Koniferenhecken
  • Lebensbäume
  • Nussbäume und -sträucher
  • invasive Arten, z. B. Goldrute

Renaturierung

Ähnlich verhält es sich mit der Renaturierung: Mangelt es einer Gartenparzelle an kleingärtnerischer Nutzung, können Maßnahmen verlangt werden, um dem entgegenzuwirken.

Empfehlung: Erkundige dich, ob und welche Bauten und Anpflanzungen von der Parzelle entfernt werden müssen. Kläre gegebenenfalls, wer die notwendigen Arbeiten erledigt. Im Zweifel hilft der Vereinsvorstand.

Noch Fragen?

Wende dich mit Fragen zum Ablauf oder bei Interesse an einer Parzelle direkt an den Vorstand des Kleingärtnervereins in deiner Nähe. Die meisten Vereine sind über einen Bezirks- oder Landesverband organisiert und dort auffindbar.

Wichtig: Dieser Beitrag dient deiner Orientierung. Maßgeblich sind vor allem die Satzung und der Pachtvertrag deines Vereins.


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